Neue Berechtigung für Statusänderungen im Kostenvoranschlag

Wer den Status eines Kostenvoranschlags ändern darf, kann in Zukunft festgelegt werden

Es wurde dazu eine neue Berechtigung für Änderungen im Kostenvoranschlag hinzugefügt. Die Berechtigung finden Sie in der Verwaltung mit der Nummer 48 und der Bezeichnung „Darf Kostenvoranschlag Status ändern“. Diese Berechtigung ist für alle Mitarbeiter AKTIVIERT und kann bei Bedarf für einzelne Benutzer im Administratorbereich deaktiviert werden.

Wird diese Berechtigung entzogen, hat dies zwei Auswirkungen im System:

1. im Kostenvoranschlag-Modul kann die Funktion „F7 – KV Status ändern“ nicht mehr aufgerufen werden (siehe Abbildung)
2. im Techniker-Modul kann keine implizite Status-Änderung mehr durchgeführt werden (siehe Abbildung). Dies führte in der Vergangenheit zu folgendem Problem: eine versehentliche Bestätigung im Techniker (im Kostenvoranschlag) führt zur Erledigung des Auftrags, obwohl sich später herausstellt, dass dies nicht im Sinne des Kunden war.

 

 

 

 

 

 

 

Ticketreferenz [813]