Das Gesetz zur Registrierkassenpflicht tritt in Kraft

Allgemeine Information zur Registrierkassenpflicht


Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie Sie aus verschiedenen Medien bereits erfahren haben, tritt mit 1. Jänner 2016 das Gesetz zur Registrierkassenpflicht in Kraft.

Es wurde eine Übergangsfrist für die Umsetzung bis 31. März 2016 fixiert. Bis zu diesem Zeitpunkt ist mit keinen Folgen im Sinne des Finanzstrafrechts zu rechnen. Diese Frist verlängert sich bis zum 30. Juni 2016 sofern das Unternehmen glaubhafte Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten angeben kann.

Unabhängig davon arbeiten wir bereits seit einiger Zeit im Hintergrund an den notwendigen Anpassungen von WEPRO® um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Zeitgerecht werden wir Ihnen ein Update zur Verfügung stellen. Alle Kunden mit einem aufrechten Wartungsvertrag erhalten das notwendige Update selbstverständlich kostenlos.

Um Ihnen ausreichend rechtliche Sicherheit bieten zu können arbeiten wir bereits an einer offiziellen Zertifizierung im Bezug auf die Registrierkassenpflicht. Dafür sind wir bereits mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Wirtschaftskammer Österreich in Kontakt.

Ab 1. Jänner 2017 sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen, welche in der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) derzeit noch als Entwurf beschrieben sind. Sobald die Anforderungen endgültig festgelegt wurden, werden wir die notwendigen Anpassungen in WEPRO® zur Verfügung stellen.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

Ihr WEPRO® Team