Kostenvoranschlag nachträglich erstellen/ändern

Die Bedingungen zur Erstellung von Kostenvoranschlägen wurde erweitert.
Bisher konnte kein Kostenvoranschlag nachträglich erstellt werden, sobald die Daten für den Techniker erfasst waren (dies ist jedoch in manchen Fällen notwendig, z.B. wenn bis dahin durchgeführte Arbeiten/Material erfasst sind und der Kunde dann über die Kosten informiert wird).

Mit der neuen Ablaufbedingung 175 können Sie in Ihrem System die Funktion „Kostenvoranschlag – Neuanlage und Bearbeitung auch bei vorhandenem Techniker Eintrag“ aktivieren, um Kostenvoranschläge nachträglich zu ändern, obwohl bereits ein Techniker angelegt ist.

 

 

 

 

 

 

 

Ticketreferenz [827]