Neues zur Registrierkassenpflicht: Terminänderung aufgrund Gerichtsentscheid

Die Registrierkassenpflicht


Durch die Entscheidung des VfgH ist die Verwendung der Registrierkasse frühestens ab dem 1.5.2016 verpflichtend (siehe Punkt 93 des Urteils).
Weiters wurde festgestellt das Bankomat- und Kreditkartenumsätze weiterhin als „Barzahlungen“ gelten. (siehe Punkt 106 des Urteils).

Zusätzlich wird vom Finanzministerium folgende Information auf der Homepage geführt:
Wird die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in der Zeit vom 1. Mai 2016 bis 30. Juni 2016 nicht erfüllt, sind keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, wenn der Unternehmer/die Unternehmerin Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft machen kann (wie beispielsweise: Anschaffung einer Registrierkasse aufgrund Lieferschwierigkeiten durch einen Kassenhersteller nicht möglich; Installation der notwendigen Software war mangels notwendiger fachlicher Beratung durch IT-Servicefachmann nicht rechtzeitig möglich; erforderliche Einschulung des Unternehmers und seiner Erfüllungsgehilfen war nicht zeitgerecht durchführbar).

Dies betrifft in sofern alle WEPRO® Kunden da die endgültigen Updates zur Registrierkassenpflicht bei allen Kunden erst bis spätestens 30.6.2016 ausgeliefert werden. Bezüglich der Update-Termine werden wir alle Kunden mit aktivem Wartungsvertrag zeitgerecht kontaktieren.

Weiterführende Informationen:
ORF-Meldung vom 15.3.2016
Presseinformation des VfgH
Entscheidung des VfgH