Datenschutz – So trennt man berufliche von privaten Daten

Seit Mai ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Vor allem für Anwender, die Geräte sowohl privat als auch geschäftlich nutzen, spielt hinsichtlich des Datenschutzes die Trennung von privaten und geschäftlichen Daten eine wichtige Rolle. Wenn Daten anderer Personen gespeichert oder verarbeitet werden, ist die Absicherung dieser Daten besonders wichtig. Lesen Sie hier, welche Folgen das für Daten auf Ihren Geräten hat.

Quelle:.computerwoche.de, 16.10.2018

Datenschutz – Wie viel Google über uns weiß

Die aktuelle Debatte über den Datenskandal bei Facebook, in dessen Zentrum die Weitergabe von 87 Millionen Nutzerdaten an die Firma Cambridge Analytica steht, wirft auch grundlegende Fragen auf: Welche Daten sammeln all diese großen Unternehmen eigentlich so über mich, was tun sie damit – und wer hat ihnen das eigentlich erlaubt?

Folgen Sie diesem Link um weitere Details zu erfahren:
Wie viel Google über uns weiß, derstandard.at 15.04.2018

Datenschutz und What’s App auf dem Smartphone/Handy der Firma?

Falls Sie What’s App verwenden, dann werden die Kontaktdaten der Personen, die in ihrem Mobiltelefon gespeichert sind, an die Server von What’s App übermittelt. Der Unternehmenssitz von What’s App liegt in den USA und damit handelt es sich im Sinne des DSGVO um eine internationale Datenübermittlung. Dies kann zu Problemen mit dem Datenschutz führen. Im unten stehenden Link finden Sie mehr Details und bei Fragen kann Sie Ihr Datenschutz-Ansprechpartner unterstützen.

Nutzen Sie What´s APP auf dem Firmensmartphone?, dataprotect.at, 26.11.2017

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der am 14.4.2016 vom Europäischen Parlament beschlossenen Datenschutz Grundverordnung werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht. Die Bestimmungen der DSGVO gelten ab 25.5.2018. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen. (Quelle: WKO)

Wir arbeiten bereits an der Analyse der notwendigen technischen Änderungen im WEPRO®.
Dazu zählen folgende Punkte:

  • Datenschutz-Tools für Ihre Kundenanforderungen (Recht auf Vergessen, Auskunftspflichten)
  • Anpassungen an bestehenden Ausdrucken (z.B. Zustimmungserklärung des Kunden)

Falls Sie Daten außerhalb von sicheren Schnittstellen mit Herstellern und/oder Lieferanten austauschen, können wir Sie kostengünstig unterstützen um diese Prozesse gemeinsam zu analysieren und gegebenenfalls Anpassungen zur Erfüllung des Datenschutzes durchzuführen.

Wichtiger Hinweis: 
Bitte beachten Sie, dass die Anpassungen in der WEPRO® Software nur einen kleinen Teil der gesetzlichen Anforderungen ausmachen. Die DSGVO kann auch Änderungen in ihren organisatorischen und technischen Bereichen außerhalb von WEPRO® Anpassungen erfordern. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie sich umgehend in das Thema DSGVO einarbeiten.

Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Datenschutz-Ansprechpartner und auch Ihr Rechtsbestand kann Sie dabei unterstützen.

Die Wirtschaftskammer bietet auch eine Checkliste mit der Sie einen Überblick über die verschiedenen Teilbereiche der DSGVO erhalten können.

Für Fragen rund um die DSGVO betreffend der Software WEPRO® können Sie sich an unser Support-Team wenden.

Weitere Informationen:

  1. Datenschutz-Grundverordnung: Was auf Unternehmer zukommt, Wirtschaftskammer, 14.12.2017
  2. Podcast, Datenschutz-Grundverordnung – Bereiten Sie sich vor!, Wirtschaftskammer, 20.12.2017
  3. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Checkliste, Wirtschaftskammer, 14.12.2017